Förderzeitraum von November bis Juni 2021 Der Antrag kann bis 31.08.2021 gestellt werden. Antragsberechtigung Rechtlich selbstständige Einheiten mit mindestens einem Beschäftigten am 31.12.2020 (bei Ein-Personen-GmbH, deren Anteilsinhaber sozialversicherungsfreier Geschäftsführer ist, muss er im Haupterwerb für das Unternehmen tätig sein), Soloselbstständige und Freiberufler, wenn zum 31.12.2020 weniger als einen Vollzeitmitarbeiter beschäftigten war, muss mindestens 51% seiner Einkünfte aus der selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit stammen. Unternehmen mit Beschäftigten sind auch dann antragsberechtigt, wenn sie im Nebenerwerb geführt werden. Gründung der Einheit vor dem...

mehr lesen